Sprechstundenbedarf (SSB) - Das sollten Sie dabei beachten.

Nicht alles, was in der Praxis täglich benötigt wird, kann auch als Sprechstundenbedarf oder als Hilfsmittel auf Rezept bezogen werden. Bei einigen Krankenkassen ist eine Mischverordnung, d.h. Verbandstoffe und Hilfsmittel auf einer Verordnung, nicht zulässig! Hilfsmittel, die im Sprechstundenbedarf verordnungsfähig sind, sind auf einem gesonderten Rezept zu verordnen, das zusätzlich zur Ziffer „9“ mit der Ziffer „7“ zu versehen ist.

Was ist abrechenbarer Sprechstundenbedarf?

Der Sprechstundenbedarf (SSB) bezeichnet Produkte, welche der Arzt bei mehr als einem Patienten während der Behandlung anwendet, oder die bei Notfällen für mehr als einen Patienten zur Verfügung stehen müssen. Der Umfang des Sprechstundenbedarfs muss den Bedürfnissen der Praxis entsprechen und in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Behandlungsfälle beziehungsweise zu den einschlägigen Leistungen der Praxis stehen. Andernfalls kann es in Ausnahmefällen zu Schadenersatzansprüchen kommen.

Jede der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) regelt den Sprechstundenbedarf (SSB) regional unterschiedlich. Die Bestimmungen Ihrer KV finden Sie in der jeweiligen, Sprechstundenbedarfsvereinbarung oder ggf. sogar online bei Ihrer zuständigen KV.

Als Sprechstundenbedarf gelten Verbandmaterial, Nahtmaterial, Mittel zur Narkose und örtliche Betäubung (z.B. Histofreezer), Desinfektionsmittel ausschließlich zur Anwendung am Patienten (z.B. kodan), Reagenzien und Testmaterialien (z.B. Combur-Test), Mittel zur Diagnostik und Therapie (z.B. Aderlassbesteck).

Zu den sogenannten Hilfsmitteln zählen die Produkte Alkoholtupfer, Augenklappen, Biopsy, Butterfly’s/Venenverweilkanülen, Cramerschienen, Dauerkatheter, Drainageschläuche, Dreiwegehähne, Einmalbiopsynadeln/Einmalpunktionsnadeln, Einmalhautstanzen, Fertighalskrawatten, Holzstäbchen, Infusionsgeräte, Spinalkanülen, Urinbeutel für Kinder und Latex-Fingerlinge.
 

Erstniederlassung und Sprechstundenbedarf (SSB)

Neu niedergelassene Ärzte, die zu Beginn ihrer Tätigkeit die erforderliche Grundausstattung der Praxis beschaffen müssen, dürfen die Grundausstattung nicht über den SSB abrechnen. Die Grundausstattung der Arztpraxis muss auf eigene Kosten vom Vertragsarzt beschafft werden. Eine Ausnahme jedoch sind Impfstoffe und Röntgenkontrastmittel. 

Sprechstundenbedarf bei einer Praxisübernahme
Bei einer Praxisübernahme kann der Vorgänger die zuletzt verbrauchten Materialien noch einmal als Sprechstundenbedarf [SSB] bestellen.

Wie bestellen Sie den Sprechstundenbedarf:

Sie können Ihren Sprechstundenbedarf hier im Online-Shop, telefonisch oder per Fax bei uns bestellen. Sie können uns das Rezept entweder direkt Ihrer Bestellung beilegen, oder im Anschluss an Ihre Bestellung zuschicken. 

Tipp: Bestellen Sie immer ohne Versandkosten! Schon ein SSB-Artikel, den Sie Ihrer Bestellung hinzufügen, reicht, um Ihre komplette Praxisbedarf-Bestellung versandkostenfrei geliefert zu bekommen.